TEILNAHME: an der Veranstaltung kann jedes Mitglied eines Sportvereins bzw. eines sportl. Förderverbands teilnehmen. Die Radsportteilnehmer haben dazu eine Teilnahmeerlaubnis sowie eine Bescheinigung über die Gültigkeit des persönlichen Versicherungsschutzes (Unfall-/Haftpflichtversicherung) für Italien u. das Ausland vorzuweisen.
ANMELDUNGEN: sind den Organisatoren bzw. Hotels zu übersenden. Anmeldungen können auch direkt im Sekretariat am Freitag, 6. April von 15.00 bis 19.30 Uhr und von 21.30 bis 22.30 Uhr. gemacht werden.
TEILNAHMEGEBÜHR: die Teilnahmegebühr f. 7 Tage beträgt € 60,00 (Sonderpreis für die Hotels Mitglieder des Klubs Gabicce Mare Bike) einschließl. Pannenhilfe, sanitäre Betreuung u. Andenken. Es besteht die Möglichkeit tageweise an den Ausflügen mit einem Betrag von € 20,00 teilzunehmen. Ein Teilnahmeheftchen muss persönlich jeden Tag eine Stunde bevor dem Start abgestempelt werden.
SANITÄTSLEISTUNGEN: Krankenwagen mit ausgebildetem Gesundheits- und Krankenpfleger ist vorgesehen.
BEGLEITWAGEN: zugelassen sind nur Fahrzeuge mit Sonderausweis, die für diesen Dienst ausgerüstet sind und einen entsprechenden Pass besitzen.
KLASSIFIKATION TOURISTIK-KLASSE U. PREISVERLEIHUNG: Die Vereine, die an allen 7 Etappen mit mindestens fünf Personen teilnehmen, kommen in die Rangliste. Prämiert werden die ersten 25 Vereine, die an allen Etappen teilnehmen. Jeder Teilnehmer erhält 10 Punkte pro Etappe. Bei der Tages- und Endklassifikation werden auch die Vereine berücksichtigt, die weniger als 5 Teilnehmer aufweisen können. Die Klassifikation wird wie folgt erstellt: Verein: es werden die während der Woche auf den einzelnen Etappen von den Teilnehmern des gleichen Vereins erreichten Punkte addiert. Der Verein mit der höchsten Punktezahl gewinnt den Pokal der 32. Internationalen Radtouristikwoche am Meer, dagegen die anderen Vereine in der Reihe der Klassifikation mit kulinarischen Spezialitäten prämiert werden.
REGELN: die Organisatoren lehnen jegliche Haftung, für sich und alle Mitarbeiter, bei evtl. Unfällen bzw. Personen- oder Sachschäden, die sich vor, während bzw. nach der Veranstaltung ereignen könnten oder daraus entstehen, ab. Alle Radsportler haben sich an die gültige Straßenverkehrsordnung zu halten. Die Radfahrer, die sich außerhalb der von den Wagen mit der Aufschrift "ANFANG U. ENDE D. VERANSTALTUNG" begrenzten und von der motorisierten Eskorte begleiteten Karawane befinden, haben sich rigoros an die Straßenverkehrsordnung zu halten unter eigener zivil- u. strafrechtlicher Haftung. Auf den touristischen Strecken haben sich die Teilnehmer strengstens an die für die einzelnen Etappen vorgeschriebene Geschwindigkeit zu halten, in der Ebene ist die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/Std. nicht zu überschreiten.
ACHTUNG: STURZHELM PFLICHT
Die Veranstaltung ist ein Radtouristiktreffen mit Start und Ankunft gemeinsam in der Gruppe. Die Hoechstgeschwindigkeit beträgt 25 km/Std.
Während der Woche das Programm könnte zu Änderungen aus unabhängigen Grund von der Veranstalter unterworfen sein. Die Veranstalter werden eventuelle Änderungen jeden Morgen vor der Abfahrt mitteilen.
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